
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Region Hannover e.V.
Gesetzlich vertreten durch den Vorstand.
Verantwortlich:
Vorständin Annette Teuber
Hausmannstraße 9 - 10
30159 Hannover
Vereinsregister Amtsgericht Hannover VR 4928
Umsatzsteuer-ID:
DE 288188611
Vor Ort:
ADFC Hemmingen Pattensen
Gliederung des ADFC Region Hannover e.V.
Sprecher - Jens Spille
Keines Feld 58
30966 Hemmingen
E-Mail: j.spille [at] adfc-hannover.de
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Wir suchen Unterstützung
⇒ in der Fahrrad-Selbsthilfewerkstatt
⇒ als Tourenleiter
⇒ in der Verkehrspolitik
bitte bei Jens Spille melden.
⇒ Stadt Hemmingen: https://www.stadthemmingen.de/rathaus/services/buergertipps-melden-sie-schaeden-und-maengel/
⇒ Pattensen: Ideen-Anregungen-Beschwerden oder mit der Meldoo App.
⇒ Hannover: Ideen und Beschwerden
⇒ Laatzen: Sags uns einfach
Mehr auf unserer Mängelkarte:
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.